Seit Juli erhalten Webseitenbetreiber in der DACH-Region Abmahnungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Schriftarten, die sie über Google Fonts erworben haben. Konkret werden 100 Euro Schadensersatz und 90 Euro Kostenerstattung für die Einschaltung des Anwalts gefordert.
Zur Höhe des Schadensersatzanspruchs wird auf ein Urteil eines deutschen Gerichts verwiesen (LG München, Urteil vom 20. Januar 2022 Az. 3 O 17493/20 ).* Anfang 2022 entschied das Landgericht München, dass der Nutzer 100 Euro Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung von Google Fonts zahlen muss.
Warum könnten Schriftarten ein Risiko darstellen?
Denn beim Besuch Ihrer Website werden Google Fonts (Schriftarten) über einen Server in den USA geladen (google-font-Api) und das amerikanische Unternehmen erfährt dadurch die IP-Adresse des Besuchers. Dies verstößt gegen die General Data Protection Regulation.
Wie können Sie überprüfen, ob Ihre Website Google Fonts verwendet?
Zunächst einmal, indem Sie den Quellcode überprüfen! In Google Chrome können Sie ihn wie folgt überprüfen:
- Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge (F12)
- Wählen Sie oben die Registerkarte “Netzwerk”.
- Klicken Sie im Filterbereich auf “Schriftart”.
- Aktualisieren Sie die Website (F5)
- Wenn heruntergeladene Schriftarten in der Liste erscheinen, klicken Sie auf eine nach der anderen und überprüfen Sie die URL der Anfrage.
- Wenn bei einem der geladenen Fonts die Request-URL eine fremde ist (z.B. https://fonts. gstatic.com/… ), können Sie sicher sein, dass Sie auch betroffen sind.
Wenn Sie nicht wissen, wie das geht, wenden Sie sich an das Unternehmen, das Ihre Website erstellt hat, oder kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne, unnötige Bußgelder zu vermeiden . Sie können Ihre URLs auch durch sogenannte “Font Checker”-Systeme laufen lassen.