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Seit Juli erhalten Websitebetreiber in der DACH-Region Abmahnungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Schriftarten, die sie über Google Fonts erworben haben. Konkret werden 100 Euro Schadenersatz und 90 Euro Kostenersatz für das Einschreiten des Rechtsanwalts verlangt.
Zur Höhe des Schadensersatzanspruchs wird auf ein Urteil eines deutschen Gerichts verwiesen (LG München, Urteil vom 20. Januar 2022 Az. 3 O 17493/20 ).* Anfang 2022 entschied das Landgericht München, dass der Nutzer 100 Euro Schadensersatz für die unerlaubte Nutzung von Google Fonts zahlen muss.
Weil beim dem Besuch Ihrer Website Google Fonts (Schriftarten) über einen Server der USA (google-Font-Api) geladen werden und dadurch dem amerikanischen Unternehmen die IP-Adresse des Besuchers mitgeteilt wird. Dies Verstößt gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Zuallererst, indem Sie den Quellcode überprüfen!
Unter Google Chrome können Sie es wie folgt prüfen:
Wenn Sie nicht wissen, wie Sie dies tun können, wenden Sie sich an das Unternehmen, das Ihre Website erstellt hat, oder kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne, unnötige Bußgelder zu vermeiden. Sie können Ihre URLs auch durch sogenannte “Font Checker”-Systeme laufen lassen.
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